Erziehungsbeistandschaft

Die Erziehungsbeistandschaft ist ein personen-orientiertes ambulantes Angebot der Erziehungshilfe nach § 30 SGB VIII (KJHG) in Verbindung mit §§ 27, 41 und 35 SGB VIII (KJHG) und richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zur Bewältigung von Ent­wicklungsproblemen.  Die Hilfe setzt vor allem unterstützend und ver­selb­ständigend beim Heran­wachsenden an und bezieht das soziale Umfeld unter­stützend mit ein.    

Die Erziehungsbeistandschaft richtet sich hierbei an ältere Kinder, Jugend­liche und junge Erwachsene, die ent­weder noch bei ihrer Herkunfts­familie oder alleine leben und Hilfe zur Er­zie­hung benötigen. 

Diese Hilfe soll Unterstützung bieten

  • bei der Rückführung in die Herkunftsfamilie
  • bei der Verselbständigung des Jugendlichen
  • beim Erhalt des Familiensystems

in der Nachbereitung anderer Hilfen (z.B. Kinder und Jugendpsychiatrie)

Junge Menschen mit langjährigem schwerem Drogenkonsum ohne Pro­blembewusstsein oder mit schwer­wie­gen­den psychischen Er­kran­kungen können durch diese Form der Hilfe nicht erreicht werden.

Junge Menschen sollen bei der Be­wältigung von Anforderungen und Schwierigkeiten im sozialen und schulischen bzw. beruflichen Lebens­feld durch Förderung und Beratung unterstützt werden. Die Hilfe wird dabei am Entwicklungsstand, dem er­ziehe­rischen Bedarf, den Bedürfnissen des jungen Menschen und seiner familiären und sozialen Situation ausgerichtet. Je nach Lebens­lage des jungen Menschen ist die Wieder­her­stellung tragfähiger Familien­be­zie­hungen bei gleichzeitiger Förderung der Selbstständigkeit oder aber die Vorbereitung auf ein eigenständiges Leben das übergeordnete Ziel der Hilfe. Die Einbeziehung der wichtigen Bezugspersonen in Familie (Eltern, Geschwister), in Schule und Ausbildung und gegebenenfalls in weiteren Lebensfeldern ist regelmäßiger und wesentlicher Bestandteil der Hilfe.

Individuelle Erziehungsziele werden im Einzelfall im Hilfeplan nach § 36 SGB VIII festgelegt. Sie umfassen folgendes Spektrum: 

  • Stärkung des Selbstwertgefühls  
  • Ausbau von sozialen Kompetenzen (Beziehungsaufnahme, Perspektivenübernahme, Kommunikations­fähigkeit, Impulskontrolle)
  • Veränderung von Konfliktverhalten im familiären Zusammenleben
  • Förderung von Leistungsbereitschaft, Motivation und Arbeitshaltung
  • Erwerb lebenspraktischer Kompetenzen (Umgang mit Geld, Haushaltsführung, Behördenkontakte)
  • Sexualverhalten, Geschlechtsrollenverständnis und Verhalten in Beziehungen
  • Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern
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