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Erziehungsbeistandschaft

Symbolbild Erziehungsbeistand

Die Erziehungsbeistandschaft ist ein ambulantes, personenbezogenes Angebot der Erziehungshilfe nach § 30 SGB VIII. Sie richtet sich an ältere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die bei der Bewältigung von Entwicklungsaufgaben Unter­stützung benötigen – sei es im familiären, schulischen oder beruflichen Umfeld.

Zielgruppe und Ausrichtung

Die Hilfe kann sowohl junge Menschen unterstützen, die noch bei ihrer Herkunfts­familie leben, als auch diejenigen, die bereits selbstständig wohnen. Sie setzt dort an, wo Verselbständigung gefördert, tragfähige Familienbeziehungen wieder­her­ge­stellt oder Übergänge nach anderen Hilfen begleitet werden sollen (z. B. nach Klinikaufenthalten).

Nicht geeignet ist diese Hilfeform für Jugendliche und junge Erwachsene mit schwer­wiegenden psychischen Erkrankungen oder langjährigem Drogenkonsum ohne Problembewusstsein.

Inhalte und Ziele

Die Erziehungsbeistandschaft bietet Unterstützung in folgenden Bereichen:

  • Rückführung in die Herkunftsfamilie
  • Stärkung und Erhalt des Familiensystems
  • Förderung der Verselbständigung
  • Nachbereitung anderer Hilfen
  • Begleitung im sozialen, schulischen und beruflichen Alltag

Individuelle Ziele werden im Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII gemeinsam mit allen Beteiligten festgelegt. Mögliche Schwerpunkte sind:

  • Stärkung von Selbstwert und Persönlichkeit
  • Entwicklung sozialer Kompetenzen (Kommunikation, Konfliktfähigkeit, Empathie)
  • Förderung von Leistungsbereitschaft, Motivation und Arbeitshaltung
  • Erlernen lebenspraktischer Fähigkeiten (z. B. Haushaltsführung, Umgang mit Geld, Behördenkontakte)
  • Reflektierter Umgang mit Sexualität und Geschlechterrollen
  • Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern

Wichtige Bezugspersonen – aus Familie, Schule, Ausbildung oder weiteren Lebens­be­reichen – werden regelmäßig in den Prozess einbezogen. So entsteht ein trag­fähiges Netzwerk, das junge Menschen in ihrer Entwicklung nachhaltig stärkt.

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