Erziehungsbeistandschaft

Die Erziehungsbeistandschaft ist ein ambulantes, personenbezogenes Angebot der Erziehungshilfe nach § 30 SGB VIII. Sie richtet sich an ältere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die bei der Bewältigung von Entwicklungsaufgaben Unterstützung benötigen – sei es im familiären, schulischen oder beruflichen Umfeld.
Zielgruppe und Ausrichtung
Die Hilfe kann sowohl junge Menschen unterstützen, die noch bei ihrer Herkunftsfamilie leben, als auch diejenigen, die bereits selbstständig wohnen. Sie setzt dort an, wo Verselbständigung gefördert, tragfähige Familienbeziehungen wiederhergestellt oder Übergänge nach anderen Hilfen begleitet werden sollen (z. B. nach Klinikaufenthalten).
Nicht geeignet ist diese Hilfeform für Jugendliche und junge Erwachsene mit schwerwiegenden psychischen Erkrankungen oder langjährigem Drogenkonsum ohne Problembewusstsein.
Inhalte und Ziele
Die Erziehungsbeistandschaft bietet Unterstützung in folgenden Bereichen:
- Rückführung in die Herkunftsfamilie
- Stärkung und Erhalt des Familiensystems
- Förderung der Verselbständigung
- Nachbereitung anderer Hilfen
- Begleitung im sozialen, schulischen und beruflichen Alltag
Individuelle Ziele werden im Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII gemeinsam mit allen Beteiligten festgelegt. Mögliche Schwerpunkte sind:
- Stärkung von Selbstwert und Persönlichkeit
- Entwicklung sozialer Kompetenzen (Kommunikation, Konfliktfähigkeit, Empathie)
- Förderung von Leistungsbereitschaft, Motivation und Arbeitshaltung
- Erlernen lebenspraktischer Fähigkeiten (z. B. Haushaltsführung, Umgang mit Geld, Behördenkontakte)
- Reflektierter Umgang mit Sexualität und Geschlechterrollen
- Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern
Wichtige Bezugspersonen – aus Familie, Schule, Ausbildung oder weiteren Lebensbereichen – werden regelmäßig in den Prozess einbezogen. So entsteht ein tragfähiges Netzwerk, das junge Menschen in ihrer Entwicklung nachhaltig stärkt.